Auszug aus dem Gastaufnahme-Vertrag
Der Gast ist verpflichtet, bei Stornierung der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen zu bezahlen.
Bitte beachten Sie:
Der Verkehrsverein Landshut tritt lediglich als Vermittler, nicht als Veranstalter auf.